Rauchmelder
Seit 2005 gibt es in Hessen die Rauchmelderpflicht. Zunächst galt sie nur Neubauten, die Übergangsfrist für Bestandsbauten endete aber bereits am 31.12.2014. Somit sind, seit diesem Zeitpunkt alle Wohngebäude mit Rauchmeldern auszustatten.
Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.
Nach HBO ist für die Montage der Rauchmelder der Eigentümer der Wohnung verantwortlich und trägt die Kosten für Anschaffung der Rauchwarnmelder und Montage. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder (Wechseln der Batterien, regelmäßig Tests) ist jedoch der Mieter verantwortlich.
Weiterführende Informationen und Testberichte für Rauchmelder finden Sie auf folgenden Internetseiten:
www.rauchmelder-lebensretter.de